Qualität & Sicherheit

Verantwortung, die Vertrauen schafft.

MitTIEReinander steht für fachlich fundierte, verantwortungsvoll geplante und tierwohlgerechte tiergestützte Bildungs-, Begegnungs- und Förderangebote.

Klare Qualitätsstandards, der Schutz aller Beteiligten und ein respektvoller Umgang mit Mensch und Tier bilden die Grundlage der Arbeit von MitTIEReinander.

Fachliche Qualität

Maria Kovarik, MBA

Dipl. Fachkraft für tiergestützte Interventionen
und tiergestützte Fördermaßnahmen

Staatlich geprüfte Therapiebegleithundeführerin

Ausschließlich geprüfte Therapiebegleittiere

Bei MitTIEReinander kommen ausschließlich fachlich ausgebildete, geprüfte und für ihren jeweiligen Einsatz geeignete Therapiebegleittiere zum Einsatz.

Bei Angeboten mit Hund arbeitet MitTIEReinander ausschließlich mit entsprechend ausgebildeten Mensch-Hund-Teams mit staatlich geprüftem Therapiebegleithund.

Die staatliche Beurteilung umfasst das gesamte Mensch-Hund-Team. Neben Eignung und Verhalten des Hundes werden auch die Fähigkeiten der führenden Person beurteilt, den Hund, seine Bedürfnisse und Grenzen sowie die jeweilige Situation verantwortungsvoll einzuschätzen.

Die Einsatzberechtigung wird durch regelmäßige staatliche Nachkontrollen aufrechterhalten.

Inklusion & Freiwilligkeit

Teilhabe ohne Zwang.

Tiergestützte Begegnung soll verbinden – niemals ausschließen. Deshalb werden die Angebote von MitTIEReinander so gestaltet, dass unterschiedliche körperliche, sprachliche, kulturelle, religiöse und individuelle Voraussetzungen berücksichtigt werden können.

Die Teilnahme am direkten Tierkontakt ist immer freiwillig. Niemand muss ein Tier berühren oder unmittelbar mit ihm interagieren. Beobachten, Abstand halten oder alternative Aufgaben übernehmen sind gleichwertige Möglichkeiten der Beteiligung.

Ängste, Unsicherheiten und persönliche Grenzen werden ebenso respektiert wie unterschiedliche religiöse, kulturelle oder ethische Zugänge zu Tieren.

Ziel ist ein geschützter und respektvoller Rahmen, in dem jede Person auf ihre eigene Weise teilhaben kann.

Animal Welfare & Tierwohl

Das Tier ist Partner – nicht Arbeitsmittel.

Das Wohlbefinden der eingesetzten Tiere steht bei jedem Einsatz an erster Stelle. Gesundheit, individuelle Belastbarkeit, Bedürfnisse und Grenzen des Tieres bestimmen Gestaltung und Umfang jeder tiergestützten Einheit.

Bei Einsätzen mit Therapiebegleithunden hält sich MitTIEReinander konsequent an die Vorgaben der staatlichen Prüf- und Koordinierungsstelle. Ein aktiver Einsatz mit Hund ist auf maximal 45 Minuten begrenzt. Auch die vorgegebenen Grenzen hinsichtlich Einsatzhäufigkeit und Regeneration werden eingehalten. Die aktuelle Prüfungsordnung begrenzt die Einsatzhäufigkeit zum Schutz vor Überforderung grundsätzlich auf einen Einsatz pro Tag, zwei – in Ausnahmefällen drei – Einsätze pro Woche und maximal acht Einsätze pro Monat.

Stress-, Unsicherheits- und Überforderungssignale werden aufmerksam beobachtet und respektiert. Die eingesetzten Tiere erhalten Rückzugsmöglichkeiten und ausreichende Pausen und dürfen sich einer Interaktion jederzeit entziehen. Zeigt ein Tier Anzeichen von Belastung, wird die Situation angepasst, unterbrochen oder beendet.

Die eingesetzten Tiere werden regelmäßig gesundheitlich kontrolliert und nur eingesetzt, wenn ihre gesundheitliche und individuelle Eignung gegeben ist. Für staatlich geprüfte Therapiebegleithunde gelten darüber hinaus entsprechende veterinärmedizinische Anforderungen und Kontrollen.

Der Schutz und das Wohlbefinden des Tieres haben im Zweifelsfall immer Vorrang vor der Durchführung oder Fortsetzung einer geplanten Aktivität.

Kinderschutz

Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist integraler Bestandteil der Arbeit von MitTIEReinander.

Ein umfassendes Kinderschutzkonzept legt verbindliche Standards für Angebote mit Kindern und Jugendlichen fest.

Es umfasst insbesondere Freiwilligkeit und Beteiligung, einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz, Prävention und Beschwerdemöglichkeiten sowie klare Zuständigkeiten und geregelte Abläufe bei Beschwerden, Verdachtsmomenten oder Vorfällen.

Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen liegt eine aktuelle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor.

Sicherheit & verantwortungsvolle Einsatzplanung

Sicherheit beginnt vor dem eigentlichen Einsatz.

Die Angebote von MitTIEReinander werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppe, der eingesetzten Tiere, der räumlichen Gegebenheiten und der individuellen Rahmenbedingungen sorgfältig geplant und durchgeführt.

Dazu gehören geeignete Hygienemaßnahmen und verbindliche Hygienestandards, ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz, Vorkehrungen für Erste Hilfe sowie ein situationsgerechtes Risiko- und Notfallmanagement.

Mögliche Belastungen und Risiken für Mensch und Tier werden bereits bei der Planung und auch während des Einsatzes berücksichtigt. Die Gestaltung eines Angebots kann daher jederzeit an die konkrete Situation angepasst oder – wenn Sicherheit oder Wohlbefinden von Mensch oder Tier dies erfordern – unterbrochen oder beendet werden

Professionelle Grenzen & Berufsethik

Klare Kompetenzen. Klare Grenzen.

MitTIEReinander bietet tiergestützte Bildungs-, Begegnungs- und Förderangebote. Diese ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, psychologische oder andere gesetzlich geregelte Gesundheitsleistung.

Im Rahmen der Angebote von MitTIEReinander erfolgen keine Diagnosestellung, keine medizinische Behandlung und keine Psychotherapie. Tätigkeiten, die Angehörigen gesetzlich geregelter bzw. reglementierter Gesundheitsberufe vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil des Angebots.

Für die Bildungs-, Begegnungs- und Förderangebote von MitTIEReinander ist keine Einsicht in Krankenakten, medizinische Befunde oder Diagnosen erforderlich. Sofern besondere Bedürfnisse oder Rahmenbedingungen für eine sichere und geeignete Durchführung relevant sind, können die dafür erforderlichen Informationen mit der jeweiligen Einrichtung bzw. den verantwortlichen Fachpersonen abgestimmt werden.

MitTIEReinander arbeitet innerhalb klar definierter fachlicher Kompetenzgrenzen, respektiert professionelle Zuständigkeiten und setzt bei Bedarf auf die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und entsprechend qualifizierten Fachpersonen.

Persönliche und im Rahmen der Tätigkeit anvertraute Informationen werden vertraulich und diskret behandelt. Datenschutz und ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Informationen sind wesentliche Grundsätze der Arbeit von MitTIEReinander.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weiterführende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

Qualitätssicherung

Qualität ist kein einmaliger Nachweis.

Qualität bedeutet bei MitTIEReinander, die fachliche Arbeit regelmäßig zu überprüfen, zu reflektieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Dazu gehören insbesondere:

  • regelmäßige Nachkontrollen der eingesetzten Therapiebegleithundeteams,
  • laufende fachliche Fort- und Weiterbildung,
  • die Reflexion der durchgeführten Einsätze,
  • die Berücksichtigung von Rückmeldungen teilnehmender Personen, Einrichtungen und Fachpersonen,
  • die laufende Beobachtung von Gesundheit, Belastbarkeit und Eignung der eingesetzten Tiere sowie
  • die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung fachlicher Standards.

Für staatlich geprüfte Therapiebegleithundeführer:innen sind Fortbildungen im Ausmaß von 20 Stunden innerhalb von zwei Jahren vorgesehen. Mindestens die Hälfte der Fortbildungsstunden muss dabei aus dem kynologischen Bereich stammen; die weiteren Fortbildungsinhalte können sich insbesondere auf das jeweilige Einsatzgebiet bzw. tiergestützte Interventionen beziehen.

Rechtlicher & fachlicher Rahmen

Verantwortung braucht verbindliche Standards.

Die Arbeit von MitTIEReinander orientiert sich an den für den jeweiligen Einsatz geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben sowie an anerkannten Grundsätzen der tiergestützten Intervention.

Für staatlich geprüfte Therapiebegleithunde bilden insbesondere § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) sowie die darauf beruhenden Richtlinien und Vorgaben der staatlichen Prüf- und Koordinierungsstelle einen wesentlichen fachlichen und rechtlichen Rahmen.

Die aktuelle Prüfungsordnung für Therapiebegleithundeteams folgt ausdrücklich den Grundsätzen von Animal Welfare (Tierwohl) und dem One-Health-Ansatz, der die Zusammenhänge zwischen Tiergesundheit, menschlicher Gesundheit und Umwelt berücksichtigt.

Darüber hinaus berücksichtigt MitTIEReinander die für die jeweilige Tätigkeit einschlägigen Anforderungen insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Kinderschutz, Sicherheit, Hygiene und Datenschutz.

MitTIEReinander ist Anbieterin im WIENXTRA-Programm „Wiener Bildungschancen“ 2026/27.

Das tiergestützte Bildungsangebot von MitTIEReinander stärkt Klassengemeinschaft, Inklusion, soziales Lernen und einen respektvollen Umgang mit Tieren.